22.07.2011
Die im Juni 2011 vorgenommenen fundamentalen Änderungen bei den internationalen Bilanzierungsvorschriften für Pensionsverpflichtungen (IAS 19) stellt den ersten Teil des umfassenden Pensions-Projektes des IASB dar, womit insgesamt eine Verbesserung bestimmter Aspekte der Rechnungslegung erreicht werden soll.
Indem künftig stets Nettoverpflichtungsumfang bzw. -vermögen zu bilanzieren sind und die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne bzw. Verluste ausschließlich unmittelbar im Eigenkapital (OCI) zu erfolgen hat, wird eine Verbesserung der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen durch die Eliminierung der bisherigen Wahlmöglichkeiten (Korridormethode oder vollständige GuV-Erfassung) erzielt.
Daneben erfolgten Änderungen bei der Bestimmung des Zinsaufwands bei Vorliegen von Planvermögen (Plan Assets) sowie bei den Anhangangaben (Aufteilung des Aufwands einer Periode in Personal-, Finanzierungs- und anpassungsbedingten Aufwand, sog. „Remeasurements“).
Näheres hierzu finden Sie in der Ausgabe der IACA-Kurzinformationen Juli 2011.