Gassner und Partner

Beratung zu allen Fragen der Altersversorgung

  • Beratung von Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere zur optimalen arbeitsrechtlichen, ertrag- und lohnsteuerlichen Gestaltung bei Einrichtung, Neuordnung bzw. Umgestaltung betrieblicher Versorgungswerke
  • Konzeption bzw. Überarbeitung von Satzungen, Leistungsplänen und allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie Erstellung Technischer Geschäftspläne für Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Pensions- und Sterbekassen
  • Entwicklung von Plänen und Tarifen zur Umwandlung von Barlohnbestandteilen in Versorgungslohn (Entgeltumwandlung, arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung, „Deferred Compensation“)
  • Betreuung berufsständischer Versorgungswerke bezüglich der Konzeption und Modifizierung des Leistungsrechts und der Finanzierungsprinzipien
  • Beratung und Stellungnahmen bei allen übrigen arbeits- und steuerrechtlichen bzw. versicherungsrechtlichen Fragestellungen zur betrieblichen, privaten und berufsständischen Altersversorgung
  • Bei Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet: Beratung und Berechnungen in Einzelfällen als zugelassene Rentenberater für betriebliche, private und berufsständische Altersversorgung
  • Beratung zur Mitarbeiter-Motivation durch betriebliche Altersversorgung und beim Design von Versorgungsregelungen
  • Präsentationen vor Unternehmensleitung sowie Unterstützung bei der Kommunikation von Neuordnungsmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretern (Betriebsräte, Tarifvertragsparteien)
  • Bilanztechnische und –rechtliche Beratung, Hilfestellung bei Fragen zur nationalen und internationalen Rechnungslegung im Einzel- sowie im Konzernabschluss
  • Vergleich von Durchführungswegen bei sowie betriebswirtschaftliche Analyse von Umgestaltungsvorhaben und -maßnahmen (vor und nach Steuern)
  • Beratung bei Auslagerung bzw. bei Enthaftung von Versorgungsverpflichtungen
    • bilanzielle Auslagerung, z. B. durch Treuhandlösungen (sog. „contractual trust arrangements“) oder Pensionsfonds
    • arbeitsrechtliche Enthaftung
    • Ausgliederung in Rentnergesellschaften
    • administrative Auslagerung
  • Produktvergleiche bei Etablierung von Versicherungs- und/oder Pensionsfondslösungen (Ausschreibung, Einholung von Angeboten, Auswertung sowie Abgabe einer Empfehlung)
  • Durchführung von Schulungsveranstaltungen u.a. zu
    • den rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung
    • der bilanziellen Behandlung von Personalverpflichtungen sowie
    • versicherungsmathematischen Grundlagen und
    • Sonderthemen und -fragen