G&P Aktuell

Prognose des Rechnungszinssatzes für die Handelsbilanz (4/2015)

17.04.2015

Nicht zuletzt verursacht durch die Niedrigzinspolitik und das Anleihenaufkaufprogramm der EZB entwickeln sich die Rechnungszinssätze für die Abzinsung von Pensions- und sonstigen Personalverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz in den nächsten Monaten stärker nach unten als in den vergangenen Jahren beobachtet.

Hierdurch kommen auf die Unternehmen in der Folgezeit deutlich höhere Zusatzkosten und –aufwendungen insbesondere für die Zinsänderungskomponente des Verpflichtungsumfangs zu, die in den Planungen für die Folgejahre zu berücksichtigen sind.

Lag der Rechnungszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB für eine mittlere Restlaufzeit von 15 Jahren im Dezember 2014 noch bei

4,53 %,

so ist dieser im März 2015 mit

4,37 %,

also nach nur drei Monaten bereits um weitere 16 Basispunkte gesunken (vgl. Deutsche Bundesbank).

Der unter der Annahme gleichbleibend niedriger Zinsverhältnisse aktuell prognostizierte HGB-Zinssatz zum Dezember 2015 liegt mit

3,79 %

sogar   74 Basispunkte   unter dem Wert vom Dezember 2014, so dass sich der bereits für das erste Quartal registrierte Effekt in den folgenden Quartalen noch weiter verstärken wird.

Da der HGB-Zinssatz, der monatlich anhand des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 84 Monate (7 Jahre) für Euro-Festzinsswaps zuzüglich eines Risikoaufschlags für AA-geratete Unternehmensanleihen, der seinerseits ebenfalls wieder als 84-Monatsdurchschnitt berechnet wird, aufgrund der derzeit niedrigen Zinssätze (ca. 0,5 %) im Vergleich zu den (mit 4,5 % - 5 %) relativ hohen Werten vor sechs bis sieben Jahren somit in den nächsten Monaten zunehmend stärker „unter Druck“ geraten wird, haben wir unter der Prämisse gleichbleibender aktueller Zinsverhältnisse eine Prognose der zu erwartenden HGB-Zinssätze erstellt, deren Verlauf bis zum 31.12.2020 Sie nachstehender Grafik entnehmen können.

Die Auswirkungen des sinkenden Zinses auf die Pensionsrückstellungen sind nicht linear. Vielmehr wird der Effekt je Basispunkt umso stärker, je geringer das Zinsniveau ist. Gern erstellen wir für Sie entsprechende Prognoseberechnungen, damit Sie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu den nächsten Bilanzstichtagen einschätzen können. Der starke Rückgang des Rechnungszinses sollte zum Anlass genommen werden, auch die übrigen bei der Ermittlung des handelsrechtlichen Erfüllungsbetrags verwendeten Rechnungsannahmen (z. B. Rentendynamik, Gehaltstrend u. a.), ggf. aber auch die gesamte Versorgungsregelung einer Überprüfung zu unterziehen, um so den Effekt aus der Zinssenkung wenigstens teilweise aufzufangen. Auch hierzu bieten wir Ihnen gern unsere Unterstützung und Beratung an.

 
Voraussichtliche Entwicklung des BilMoG-Zinssatzes bis 31.12.2022