G&P Aktuell

Ermittlung des Rechnungszinssatzes nach IFRS/US-GAAP zum 31.12.2008 (1/2009)

12.02.2009

Derzeit ist - bedingt durch die Finanzkrise - auch bei erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen („high quality corporate bonds“; Rating AA bzw. Aa nach Standard & Poor’s bzw. Moody’s), welche zur Ermittlung des Zinssatzes zur Diskontierung der Verpflichtungen bei Bewertungen nach IAS 19 bzw. FAS 87 zugrunde zu legen sind, ein starkes Ansteigen der Risikoaufschläge („spreads“) zu verzeichnen.Da insbesondere bei einigen, dem Finanzbereich („Financials“) zuzuordnenden Titeln gegenüber dem jeweils resultierenden Mittelwert z.T. enorme Renditeabweichungen zu verzeichnen sind und die Vermutung daher nahe liegt, dass diese Bonds bzw. die emittierenden Unternehmen nicht mehr die entsprechende Bonität aufweisen, ist u.E. eine Korrektur sachgerecht, indem solche Werte bei der Zinsermittlung außer Betracht zu lassen sind.
Damit ein derart modifiziertes Verfahren zur Ermittlung des Rechnungszinssatzes aber auch den vom jeweiligen Standard geforderten Prinzipien der Konsistenz und Kontinuität genügt und möglichst nach dem Ende der Finanzkrise im Wesentlichen wieder zu den selben Resultaten ohne Änderung führt, sind objektive Kriterien zur Antiselektion der Bonds zu definieren.
In dem von uns praktizierten und favorisierten Verfahren werden folglich - unabhängig von ihrer Sektorzugehörigkeit - alle Titel, deren (positive oder negative) Renditedifferenz mehr als die doppelte Standardabweichung vom im jeweiligen Laufzeitband (bei Verwendung der Indizes aus der iBoxx-Familie, vgl. etwa deutsche-boerse.com oder indexco.com: 1-3,3-5,5-7,7-10 und >10 Jahre) resultierenden Mittelwert beträgt, für Zwecke der Entwicklung der maßgeblichen Zinsstrukturkurve eliminiert.

Dadurch ergibt sich zum Bilanzstichtag 31.12.2008 im €-Raum ein um durchschnittlich ca. 30 Basispunkte (im Durationsbereich zwischen 8 und 16 Jahren sogar bis zu 65 Basispunkte) niedrigeres Zinsniveau gegenüber der unmodifizierten AA-Zinsstrukturkurve (siehe hierzu die resultierende Grafik Zins_31.12.2008.pdf).

Des Weiteren ist nicht zuletzt aufgrund der aktuell teilweise inversen Zinsstruktur darauf zu achten, dass ein Ablesen des Zinssatzes aus der resultierenden Zinsstrukturkurve bei der mittleren Verpflichtungsdauer des Bestands (sog. einfaches Durationsverfahren) zu einem nicht zutreffenden einheitlichen Rechnungszinssatz führen kann. Daher sind diesbezüglich ggf. Zusatzauswertungen zumindest unter Verwendung von Mustercashflows (modifiziertes Durationsverfahren) oder aber - was den tatsächlichen Gegebenheiten des betreffenden Unternehmens sowie den Definitionen der Standards noch besser entspricht - unter Zugrundelegung des zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsprofils (exaktes sowie modifiziertes Cashflow-Matching Verfahren) in Betracht zu ziehen.

Letztlich dürfte sich unter sinngemäßer Beachtung der vorstehend beschriebenen, als sachgerecht und standardkonform anzusehenden Vorgehensweisen und Modifikationen zum Bilanzstichtag 31.12.2008 ein Rechnungszins

  • bei Pensionsverpflichtungen zwischen 5,75 und 6,0 %
  • bei Altersteilzeitverpflichtungen zwischen 5,0 und 5,5 %

ergeben.