19.01.2001
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung kennt man sowohl
Bei leistungsbezogenen Systemen, wie sie in der Vergangenheit in Deutschland ganz überwiegend verwendet wurden, wird die Höhe der Versorgungsleistung festgelegt; der Beitrag bzw. der Aufwand ergibt sich dann in Abhängigkeit von der zugesagten Leistung.
Bei beitragsbezogenen Systemen, die vor allem im anglo-amerikanischen Wirtschaftsraum verbreitet sind, wird der Beitrag, d.h. der Aufwand, festgelegt; die Leistung ergibt sich daraus in Abhängigkeit von Dauer und Höhe der Beitragszahlung sowie der Rendite aus den Vermögensanlagen.
Man unterscheidet hier zwischen "defined benefit plans" und "defined contribution plans". Unbestreitbar hatte sich in den letzten Jahren der Trend zu beitragsbezogenen Systemen in vielen Ländern verstärkt. Allerdings ist in neuester Zeit wieder eine Abkehr von solchen defined contribution plans zu beobachten. Dies ist in erster Linie auf den Aktienboom und die hohen Gewinne daraus zurückzuführen. Dadurch konnten Arbeitgeber mit entsprechend investierten pension funds bei leistungsbezogenen Systemen teilweise über Jahre hinweg "contribution holidays" feiern, da die außerordentlichen Vermögenserträge allein ausreichten, den pension fund zu finanzieren. Firmen, deren pension funds auf beitragsbezogenen Systemen beruhen, mussten demgegenüber die versprochenen Beiträge stets zahlen, und die Fonds-Überschüsse waren zu Leistungserhöhungen zu verwenden.
Risiken leistungsbezogener Systeme
Folgende Risiken beeinträchtigen die Kalkulierbarkeit des Aufwands für ein leistungsbezogenes System:
Diese Risiken können bei beitragsbezogenen Systemen weitestgehend auf die Versorgungsberechtigten abgewälzt werden, abgesehen von eventuellen Eingriffen des Gesetzgebers.
Beitragsbezogene Systeme in Deutschland
Leider bestehen in Deutschland bei den heutigen Steuergesetzen keine wirtschaftlich vernünftigen Möglichkeiten, beitragsbezogene Systeme einzuführen. Sie sind nur über die Finanzierungsformen Direktversicherung oder Pensionskasse möglich und bei diesen Finanzierungsformen besteht der ganz erhebliche Nachteil der vorgelagerten Beitragsbesteuerung.
Deshalb können in Deutschland momentan nur beitragsorientierte Systeme ohne vorgezogene Beitragsbesteuerung gewählt werden, bei denen zunächst die Höhe der späteren Versorgungsleistung vom beabsichtigten Beitrag (Aufwand) abgeleitet wird, aber letztlich für diese abgeleiteten Leistungen viele Nachteile der leistungsbezogenen Systeme gelten, z. B. die Zinsfestlegung für die Beitragsumwandlung während der gesamten Zeit vom ersten Beitrag bis zum Versorgungsfall.
Eine Minimierung der Risiken kann bei leistungsbezogenen Systemen, und damit auch bei beitragsorientierten Systemen, wie folgt erreicht werden:
Vorzüge eines Kapitalplans gegenüber einem Rentenplan
Gerade dieser letzte Punkt verdient eine ausführlichere Betrachtung. Folgende Vorteile für den Arbeitgeber bietet ein Kapitalplan gegenüber einem Rentenplan: